Vermietungsbedinungen der Mallorca House Rental Service S.L.

Sehr geehrte/r Interessent/In

Den Mietvertrag den Sie durch Mallorca House Rental Service, S.L. abschliessen, nachstehend benannt als “MALLORCA HRS” und als Vermittler handelt, wird zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer der Ferienimmobilie geschlossen. Die Zustimmung auf die Vermietungsbedingungen die in diesem Dokument vereinbart werden sind Bedingungen welche die Beziehung zwischen Ihnen und dem Eigentümer der Immobilie regeln. MALLORCA HRS führt ausschliesslich die Funktion als Vermittler durch. Die Vermietung der Ferienimmobilien zur Verfügung gestellt von MALLORCA HRS richtet sich immer nach den wie folgt angegebenen Konditionen und gründen gemeinsam mit dem Dokument “Mietbestätigung” die Vertragsbasis zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Mieter. 

Mallorca House Rental Service Rechtsvorschriften

EINFÜHRUNG

MALLORCA HRS bietet auf Ihrer Internetseite und anderen Internet Portals Vermittlungsdienstleistungen an und im konkreten die Möglichkeit für Sie Mietverträge mit Vermietern der Immobilien zu schliessen. MALLORCA HRS kümmert sich ausschliesslich um die Vermittlung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Die Rechte und Verpflichtungen der Mallorca HRS als Vermittler entstammen aus diesen Vermittlungsbedingungen und anderweitigen Zusatzvereinbarung. 

  1. VERMIETUNG.

1.1. Die Information über Immobilien und ihrer Verfügbarkeit erfolgt auf folgende Weise, mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email, dennoch stellt dies weder einen bindenden Charakter noch ein Vertragsangebot durch MALLORCA HRS dar. 

1.2. Es kommt nur ein verbindliches Mietangebot seitens des Mieters zustande, wenn dieser dem Vermieter der Immobilie mittels und vertreten durch Mallorca HRS einen Mietvertragsabschluss anbietet und “eine Mietbestätigung” arrangiert. Zu diesem Zeitpunkt wenn der Mieter Information über die Verfügbarkeit und der detallierten Zahlungsbedingungen der Immobilie bekommt.

1.3. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen zwischen dem Mieter und Vermieter sobald MALLORCA HRS dem Mieter die Mietbestätigung sendet. Dieselbe kann schriftlich, per Fax oder Email zugestellt werden. Im Fall der Vermietungsbestätigung erhält man innerhalb einer Frist von weniger als einer Woche vor Mietbeginn die Rückbestätigung immer per Email. 

1.4. Zu jedem Zeitpunkt sind die Ankunfs- und Abreisezeiten die in den Vermietungsdokumenten der “Mietbestätigung” angegeben sind, gültig.

  1. FERIENIMMOBILIE.

2.1. Nutzung. Die Immobilie wird in keinem Fall für andere Zwecke als die der Feriennutzung verwendet.

2.2. Anzahl der Gäste. Die Ferienimmobilie und das zugehörige Grundstück können jederzeit nur gemäss angegebener Personanzahl inklusive Kinder altersunabhängig, auf der Homepage und Mietbestätigung, besetzt werden.   

2.3. Haustiere und Allergien: In einigen Immobilien sind Haustiere verboten. Der Eigentümer der Immobilie oder MALLORCA HRS können nicht garantieren, dass die Immobilie im Vorhinein durch Haustiere besetzt war weder noch ob der Eigentümer Haustiere hatte. MALLORCA HRS übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen seitens der Mieter innerhalb der Ferienimmobilien. 

2.4. Lärm: Die Mieter können der Lärmbelästigung ausgesetzt sein, auch in Bereichen der Ferienimmobilien, durch Bauarbeiten, Verkehr oder anderen Aktivitäten. Weder der Eigentümer der Immobilie noch MALLORCA HRS übernehmen die Haftung für die verursachte Lärmbelästigung.

2.5. Internet: Die Internetverbindung kann mittels oder ohne Kabel erfolgen, etc. Die Internetverbindung ist eine zusätzliche Dienstleistung, die der Eigentümer in der Immobilie zur Verfügung stellt. Unter Berücksichtigung der Probleme die entstehen können wie zum Beispiel, eine mangelhafte Verbindung in Bereichen der Ferienimmobilie und Abweichungen der Daten und Geschwindigkeit, weder MALLORCA HRS noch der Eigentümer der Immobilie haften für das mangelhafte Signal, die Überlastung der Antenne, Probleme mit dem Kabel oder sonstigen Schwierigkeiten mit der Verbindung oder der Datenqualität. Der Mieter benutzt das Internet der Immobilie auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Aktivitäten die der Mieter im Internet ausüben kann. 

2.6. Schwimmbäder: Aus Sicherheitsgründen ist der Mieter verpflichtet alle Anweisungen zur Schwimmbadnutzung die der Eigentümer der Ferienimmobilie oder durch MALLORCA HRS angegeben sind, zu erfüllen. Die Haftung der Nutzung des Schwimmbades übernimmt der Mieter. Für Kinder ist es nicht erlaubt sich ohne Beaufsichtigung einer erwachsenen Person im Schwimmbadbereich aufzuhalten. 

3. ZAHLUNGEN.

3.1. MALLORCA HRS ist durch den Vermieter autorisiert alle Zahlungen abzuwickeln, inklusive Stornierungskosten und sonstige Zahlungen an den Vermieter .

3.2. Zum Zeitpunkt der Mietvertragsschliessung (Erhalt Dokument der Mietbestätigung) endet die Frist der vereinbarten ersten Zahlung. Es handelt sich um eine Vorauszahlung von 30% des vereinbarten Mietpreises und dieser soll innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung erfolgen. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 30 natürlichen Tagen vor vereinbarten Mietbeginn. Beide Zahlungen werden ausgeführt an MALLORCA HRS. 

3.3. Als Zahlungsmittel für die Vorauszahlung und die Restzahlung, akzeptiert MALLORCA HRS ausschliesslich eine Überweisung (ohne Kosten) oder in Ausnahmefällen und vorheriger Abstimmung eine Barzahlung mit maximal 2.500€. 

4. VERSPÄTETE ANKUNFT DES MIETERS BEI DER IMMOBILIE.

4.1. Erfüllt der Mieter die Bedingungen dieses Vertrages nicht, insbesonders folglich einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise durch zu nicht vertretende Gründe weder gegenüber dem Vermieter noch MALLORCA HRS, hat in diesem Fall der Mieter  kein Recht auf eine anteilsmässige Rückerstattung. 

4.2. Der Mieter ist darüber informiert, dass im Fall eines Reiseabbruches die dadurch entstandenen Kosten nur durch eine Reiseabbruchs Versicherung gedeckt werden, jedoch nicht durch eine einfache Haftpflichtversicherung. Diese Reiseabbruchs Versicherung wird über eine Versicherungsagentur abgeschlossen. 

5. KAUTION.

5.1. Der Vermieter hat abgesehen von der Vorauszahlung und dem Mietrestbetrag ein Recht darauf eine Kaution zu verlangen. Die Zahlung der Kaution soll innerhalb einer Frist entsprechend während der Mietbestätigung die gleichzeitig den Mietvertragsabschluss bedeutet bis zum Beginn des Aufenthaltes aber immer vor Schlüsselübergabe, erfolgen.

5.2. MALLORCA HRS ist autorisiert die Kaution im Auftrag des Eigentümers entgegen zu nehmen , sowie diese zu berechnen und gegebenenfalls rückzuerstatten, es sei den es wird ausdrücklich das Gegenteil angegeben. 

5.3. Wenn nach Mietende Schäden an der Immobilie festgestellt werden die durch den Mieter verursacht wurden, hat der Vermieter oder MALLORCA HRS das Recht darauf die verursachten Schäden durch die hinterlegte Kaution auszugleichen und im Fall sollte diese nicht ausreichend sein, zusätzliche Forderungern bis zur Gesamtreparatur zu reklamieren. 

5.4. Auf die gleiche Weise kann die Kaution ausgeglichen werden mit den zusätzlichen Kosten welche der Mieter bezahlt (im Fall, dass zusätzliche Kosten bestehen werden diese durch den entsprechenden Mietvertrag reguliert) wie zum Beispiel Kosten für Strom, Wasserverbrauch und Heizung. In keinem Fall wird die zusätzliche Leistung der Reinigung mit der Kaution ausgeglichen. 

5.5. Bei Beendigung des Mietvertrages, erstellt MALLORCA HRS im Namen des Vermieters eine Rechnung an den Mieter und erstattet dem Mieter die aus der Berechnung resultierende Kaution in bar. Sämtliche erforderliche Einbehalte werden nachgewiesen und bei der Berechnung berücksichtigt. 

6. RÜCKTRITT DURCH DEN MIETER.

6.1. MALLORCA HRS oder der Vermieter können nicht nach Erteilung der Mietbestätigung vom Mietvertrag zurücktreten. 

6.2. Der Mieter kann vom Mietvertrag zurücktreten sobald er die Mietbestätigung bekommen hat, allerdings behalten MALLORCA HRS oder der Vermieter die erhaltenen Beträge als Entschädigung ein. 

6.3. Der Rücktritt des Mieters wird immer schriftlich mitgeteilt.

6.4. Im Fall des Rücktrittes kann der Mieter jemanden an seiner Stelle ernennen, der mit allen Rechten und Verpflichtungen eintritt gemäss mit dem zurücktretenden Mieter abgeschlossenen Vertrag. In diesem Fall besitzen sowohl der Vermieter oder MALLORCA HRS als Vertreter die Fähigkeit den Eintritt der Ersatzperson im Vertrag abzulehnen, wenn der neue Mieter oder die Reisebegleiter die vertraglichen Anforderungen oder sonstige in dem Vertrag vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen.

6.5. Es wird ausdrücklich empfohlen sowohl eine Versicherung über Reiserücktritt als auch eine Versicherung für Rücktransport im Falle eines Unfalles oder Krankheit, abzuschliessen. 

7. VERZICHT DES VERMIETERS.

7.1. Wenn sich die Vertragsausführung erschwert oder ist diese durch eine höhere Gewalt gefährdet, kann der Vermieter vertreten durch MALLORCA HRS den Vertrag auflösen.

7.2. Der Vermieter, sein örtlicher Bevollmächtiger oder MALLORCA HRS als  sein Vertreter, können den Vertrag nach Mietbeginn auflösen, wenn der Mieter und/ oder seine Begleiter, trotz Vorankündigung, die Ausführung des Vertrages beeinträchtigen oder durch ihre Verhaltensweise  den Vetrag missachten und daher eine unverzügliche Auflösung des Vertrages nachweisbar ist. Insbesonders bei versursachten Schäden an der Immobilie oder dem Inventar.

7.3. Im Fall einer Vertragsauflösung behält sich der Vermieter das Recht vor den Gesamtbetrag einzubehalten. 

8. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS.

8.1. Der Mieter behandelt das vermietete Objekt verantwortungsvoll und ist verpflichtet das Objekt im gleichen Zustand wie bei Erhalt zu übergeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer der Ferienimmobilie für Schäden die im kleinen Ausmass während der Mietzeit entstanden sind durch den Mieter oder anderen Personen die durch ihn Zugang zur Ferienimmobilie hatten.

8.2. Die Immobilie kann nur mit der Maximalanzahl der Belegung die in dem Vertrag angegeben ist, besetzt sein. Im Fall einer Überbesetzung sind der Vermieter oder MALLORCA HRS autorisiert eine angemessene Vergütung für den Zeitraum in welcher die Überbesetzung stattgefunden hat zu fordern und gleichzeitig müssen die übrigen Personen die Immobilie verlassen. 

8.3. Die Untervermietung der Immobilie durch den Mieter ist nicht erlaubt. 

8.4. Der Nutzungszweck der Immobilie ist ausschliesslich der Zweck der im Vertrag angegeben ist. Verboten sind Feiern und Events. Die Durchführung dieser Zwecke ist nur mittels vorzeitiger Ankündigung und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter oder MALLORCA HRS erlaubt. 

8.5. Besuche durch dritte Personen die nicht in den Vetragsbedingungen als Reisebegleiter angegeben wurden, können ihren Aufenthalt in der Immobilie nicht mehr als 24 Stunden verlängern. Wenn sie die Absicht haben zu übernachten, muss dieser Umstand dem Vermieter oder Mallorca HRS schriftlich mitgeteilt werden. 

8.6. Der Mieter verpflichtet sich die Immobilie und deren Einrichtungen zu pflegen. Schäden und Mängel die während des Mietzeitraumes entstanden sind müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. 

8.7. Der Mieter hat nur Zutritt zu den Zimmern, Einrichtungen oder Bereichen der Immobilie gemäss Immobilienbeschreibung oder entsprechender Hinweise, diese stellen einen Teil der vertraglichen Dienstleistung dar. 

8.8. Der Mieter ist verpflichtet im Moment der Beendigung des Mietzeitraumes, die Immobilie ordentlich zu hinterlassen und den Müll zu entsorgen. Andererseits können die Kosten der Entsorgung durch die hinterlegte Kaution ausgeglichen werden. 

8.9. Haustiere sind nur erlaubt mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter oder MALLORCA HRS. Die Art, Grösse und Anzahl müssen real und korrekt angegeben sein. Fehlerhafte Angaben können folglich eine ausserordentliche Vertagsauflösung durch den Vermieter bedeuten. Diese Tiere können zusätzliche Kosten hervorrufen, wie die Gründung einer separaten Kaution für Haustiere. 

8.10. Der Kunde ist verpflichtet die Regelung des Zusammenlebens am Standort der Immobilie einzuhalten, insbesonders gilt die Einhaltung der Vorbeugung von Lärm oder Brand und dem Wasserbrauch. Die Zeitbeschränkung für Lärm durch Musik gelten von 22.00pm – 10.00am. 

8.11. Am Tag der Ankunft ist die Immobilie gemäss Anweisung in den Dokumenten zugänglich. Es besteht kein Recht auf vorzeitigen Zugang.

8.12. Im Fall einer verspäteten Ankunft muss der Kunde dieses Ereignis dem Vermieter oder der MALLORCA HRS bekannt geben. 

8.13. Der Kunde muss den Müll spätestens bei Beendigung des Aufenthaltes in den entsprechenden Müllcontainer entsorgen (im Fall von rustikalen Anwesen, in den öffentlichen Müllcontainer).

9. PFLEGE DES MOBILIAR.

9.1. Das Besteck, Geschirr, Töpfe, etc. müssen gewaschen und im trockenen Zustand wieder auf ihren Platz zurückgestellt werden. 

9.2. Die Gegenstände wie Töpfe und Pfannen können nur mit Untersetzern oder einem Schutz auf Tisch und Arbeitsplatte benutzt werden um Schäden zu vermeiden. 

9.3. Zum Schneiden von Lebensmittel wird ein Schneidebrett verwendet.

9.4. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Reinigung des Kühlschrank, der Gefriertruhe, der Küche, dem Ofen, dem Griller und den sanitären Anlagen. 

9.5. Fahrzeuge dürfen nur auf den Parkplätzen der Immobilie parken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste an dem Fahrzeug. 

10. MÄNGEL UND REKLAMATIONEN.

10.1. Das vermietete Objekt wird dem Mieter unbeschadet übergeben. Wenn im Moment der Immobilienübergabe der Mieter Schäden oder Mängel an der Immobilie  feststellt, reicht der Mieter unverzüglich eine Reklamation ein, ansonsten scheint die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter als reibungslos und der Mieter verliert sein Recht auf Schadensforderung. Die Beschwerden über Schäden oder Mängel werden so schnell wie möglich gemeldet und spätestens innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Mietbeginn oder nach Feststellung des Schadens oder Mangel.

10.2. Die Beschwerden richten sich an den Eigentümer der Ferienimmobilien, seinen Vertreter oder örtliches Kundendienstbüro der MALLORCA HRS per Email an info@mallorca-hrs.com

11. HAFTUNG FÜR DEN VERMIETER.

MALLORCA HRS  bietet die Vermietung von Ferienimmobilien an, ohne Eigentümer derselben zu sein. Die Haftung und Verpflichtungen des Vermieters liegen ausschliesslich beim Eigentümer der Immobilie. MALLORCA HRS kümmert sich um die Interessen des Eigentümers der Ferienimmobilie während der Gültigkeit des Mietvertrages. Wenn gegen die Verordnung aus verschuldeten Gründen von MALLORCA HRS nicht zustande kommen kann wie zum Beispiel aufgrund von Pfändung, vertraglicher Nichteinhaltung  durch den Eigentümer der Immobilie oder ähnlichen Motiven, hat MALLORCA HRS das Recht den Vertrag aufzulösen mit unverzüglicher Rückerstattung des bezahlten Mietpreises. Alternativ kann MALLORCA HRS dem Mieter, soweit wie möglich und nach eigenem Ermessen, eine andere Ferienimmobilie anbieten innerhalb der gleichen Zone und zum selben Preis. 

12. GÜLTIGES RECHT UND GERICHTSSTAND.

Bei Unstimmigkeiten richtet sich der Gerichtsprozess gemäss der zustehenden Gerichtsbarkeit der Rechtsprechung der Gerichte am Standort der Ferienimmobilie unter ausdrücklichem Verzicht auf denen ihnen gegebenenfalls zustehende Gerichtsbarkeit.

13. DATENSCHUTZ.

13.1. In Bezugnahme auf die Rechtssprechung über den Schutz personenbezogener Daten, ist der Datenverantwortlicher MALLORCA HRS. Alle mit dem Datenschutz in Verbindung stehende  Anfragen können per Email an info@mallorca-hrs.com gesendet werden.

13.2. MALLORCA HRS verarbeitet ihre persönlichen Daten die Sie gesendet haben in Bezugnahme auf Ihre Reservierung, da diese notwendig sind zur Vervollständigung der Reservierung und zur Erfüllung des Mietvertrages, sowohl auch zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen. 

13.3. Soweit es erforderlich ist, übermittelt MALLORCA HRS persönliche bedeutende Daten Ihrer Reservierung an die Eigentümer der Immobilie, andere Unternehmen, Geschäftspartner wie Serviceunternehmen, Reinigungsfirmen, Versicherungsfirmen und öffentlichen Behörden, für eine Ferienvermietung und zur Forderung einer korrekten und sicheren Zahlung oder alles Notwendige unter Berücksichtigung des gültigen Recht. 

13.4. Wir speichern Ihre persönlichen Daten nur innerhalb des notwendigen Zeitraumes, sei es in Verbindung mit demselben Zweck oder in Verbindung mit dem gültigen Gesetz. Sie haben das Recht darauf Information zu erhalten, eine Kopie Ihrer persönlichen Daten die wir registriert haben zur Korrektur von Ungenauigkeiten, zur Löschung Ihrer persönlichen Daten, sollten diese nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck notwendig sein. 

13.5. In Bezugnahme zu Ihren Aufenthalt bekommen Sie die notwendigen Daten über die Person die Sie betreuen wird und der Ferienimmobilie. Es wird um Koorperierung mit MALLORCA HRS hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzrechte gebeten. Als Teil Ihrer Verpflichtungen garantieren Sie, dass Ihre persönlichen Daten mit ausreichender Sicherheit verarbeitet werden, inklusive Schutz gegen nicht autorisierter oder illegalen Verarbeitung und gegen den Verlust, Zerstörung oder Schäden. Die persönlichen Daten werden nur innerhalb des erforderlichen Zeitraumes gespeichert. 

14. ERGÄNZENDE KLAUSELN.

14.1. Änderungen und/ oder Erweiterungen für diesen Vertrag erfolgen schriftlich.

14.2. Im Fall, dass Bestimmungen dieses Vertrages nicht gültig sind oder eine Regulierungslücke besteht, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei einer Regulierungslücke gilt das Vereinbarte übereinstimmend nach dem Sinn und Zweck des Vertragsobjekt. 

14.3. Dieser Vertrag richtet sich nach der spanischen Gesetzesgebung.